Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich  

 

Es gelten stets und ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen wird widersprochen, soweit diesen nicht ausdrücklich und schriftlich im Einzelfall zugestimmt wurde. Insbesondere stellt die vorbehaltlose Ausführung von Verträgen, auch in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen, keine Zustimmung zu diesen dar; es gelten auch in diesem Fall ausschließlich die nachfolgenden Regelungen.

 

 

2. Zustandekommen des Vertrages

 

Sämtliche Angebote des Verkäufers sind unverbindlich und freibleibend. Ein wirksamer Kaufvertrag kommt im Regelfall durch eine verbindliche Auftragsbestätigung der vom Kunden getätigten Bestellung zustande, spätestens aber mit vorbehaltloser Empfangnahme der Ware durch den Kunden.

 

 

3. Lieferbedingungen 

 

(3.1) Die Lieferung der Ware erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ab Lager zuzüglich der Versandkosten, bei Frachtgut zuzüglich der Frachtkosten. Die Kosten richten sich grundsätzlich und soweit nichts anderes vereinbart ist nach dem Gewicht der Ware. Der Verkäufer ist davon abgesehen berechtigt, eine nach dem üblichen Kostenaufwand berechnete angemessene Pauschale zu verlangen.

(3.2) Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden an die von ihm im Rahmen der Bestellung angegebene Lieferanschrift. Sie geht spätestens mit der Aufgabe bei dem Zusteller oder Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden über. Dies gilt nicht für Verbrauchsgüterkäufe; dort bleibt es bei der gesetzlichen Regelung. Die Auslieferung der Ware erfolgt grundsätzlich unversichert. Wird in Absprache mit dem Kunden eine Versand- oder Transportversicherung vereinbart, trägt der Kunde die damit verbundenen Kosten.

(3.3) Dem Verkäufer ist grundsätzlich gestattet, Teillieferungen vorzunehmen. Gegebenenfalls damit einhergehende Mehrkosten trägt er aber selbst.

(3.4) Angaben zu Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde ein fester Liefertermin ausdrücklich schriftlich zugesagt. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich um diejenigen Zeiträume, in denen die Auslieferung durch eine fehlerhafte oder unterlassene Mitwirkungshandlung des Kunden verzögert wird oder in denen der Verkäufer aufgrund von unvorhersehbaren, nicht von ihm zu vertretenden Umständen zeitweilig an der Auslieferung gehindert ist, insbesondere im Falle von höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Lieferengpässen bei Zulieferern, Naturkatastrophen oder politischen Unruhen. Kommt es zu einer Lieferverzögerung, wird der Verkäufer den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten. Hat der Verkäufer die Verzögerung zu vertreten, so ist der Kunde nach angemessener Fristsetzung berechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten.

(3.5) Sollte der Verkäufer feststellen, dass die von ihm nach dem Vertragsinhalt zu liefernde Ware aus einem von ihm nicht zu vertretenden tatsächlichen oder rechtlichen Grund nicht mehr verfügbar ist, so ist er nach seiner Wahl berechtigt, dem Kunden eine nach Qualität und Preis gleichwertige Ware anzubieten oder von dem Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist seinerseits nach eigener Wahl zum Rücktritt berechtigt, soweit die von dem Verkäufer angebotene Ersatzlieferung nicht seinen Vorstellungen entspricht.

 

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen 

 

(4.1) Es gelten die offiziellen Lieferpreise des Verkäufers im Zeitpunkt des Bestelleingangs.

(4.2) Soweit nicht anders ausgezeichnet, verstehen sich sämtliche gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und exklusive etwaiger Versand-, Fracht- oder sonstiger Zusatzkosten. Gegenüber gewerblichen Kunden verstehen sich sämtliche Preise abweichend hiervon grundsätzlich als Nettopreise, d. h. exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und exklusive etwaiger Versand-, Fracht- oder sonstiger Zusatzkosten.

(4.3) Der Kauf erfolgt je nach Vereinbarung auf Rechnung, per Nachnahme, per Lastschrift oder gegen Vorkasse. Wird Kauf per Nachnahme vereinbart, so trägt der Kunde die Kosten der Nachnahme. Beim Kauf per Lastschrifteinzug hat der Kunde für ausreichende Kontodeckung zu sorgen, andernfalls haftet er für den eingetretenen Schaden.

(4.4) Der Verkäufer behält sich in Einzelfällen vor, unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen Bonitätsauskünfte zur Person des Kunden einzuholen und die Zahlungsmöglichkeiten zur Absicherung seines Risikos auf eine bestimmte Zahlungsart zu beschränken. Dies gilt insbesondere für Bestellungen aus dem Ausland.

(4.5) Der Kaufpreis wird spätestens mit Lieferung der Ware und Rechnungsstellung fällig und ist, soweit sich aus der Rechnung nichts anderes ergibt, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug auf das in der Rechnung benannte Konto zu überweisen.

(4.6) Der Kunde gerät spätestens mit Erhalt der ersten Mahnung in Verzug. Ungeachtet einer Mahnung des Verkäufers tritt, soweit der Kunde Unternehmer ist, Verzug automatisch mit dem Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ein. Für Verbraucher gilt dies ebenfalls, soweit sie auf diese Rechtsfolge bereits in der Rechnung entsprechend hingewiesen wurden. Im Verzugsfall ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlich vorgesehener Höhe zu verlangen, wobei die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vorbehalten bleibt. 

(4.7) Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung besteht nur dann, wenn die von ihm gegenüber dem Verkäufer erhobene Forderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur gegenüber Ansprüchen geltend machen, die aus demselben Vertragsverhältnis wie das von ihm behauptete Recht herrühren. 

(4.8) Die rechtswirksame Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegenüber dem Verkäufer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

 

 

5. Eigentumsvorbehalt

 

(5.1) Soweit der Kunde Verbraucher ist, bleiben alle gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.

(5.2) Ist der Kunde Unternehmer, so bleiben alle gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden und künftigen Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. Eine Weiterveräußerung der Vorbehaltsware sowie ihre Verarbeitung, Vermischung und sonstige Verwertung ist ihm nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Die daraus entstehenden Forderungen tritt er bereits im Voraus an den Verkäufer ab, welcher die Abtretung annimmt. Der Kunde darf die abgetretenen Forderungen nicht in ein Kontokorrentverhältnis einstellen. Er ist jedoch bis zum jederzeit zulässigen Widerruf des Verkäufers berechtigt, die Forderungen für den Verkäufer einzuziehen. Ungeachtet des Widerrufs erlöschen das Recht zur Verwendung der Vorbehaltsware und das Einziehungsrecht des Kunden automatisch, wenn dieser seine Zahlungen eingestellt hat oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird. Von dem Kunden im Wege dieser Einziehungsermächtigung eingezogene Beträge sind unverzüglich an den Verkäufer weiterzuleiten. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Kunde sämtliche abgetretenen Forderungen zu benennen und den Schuldnern gegenüber die Abtretung offen zu legen. Im Verzugsfall ist der Verkäufer ungeachtet dessen berechtigt, die Abtretung auch selbst gegenüber den Schuldnern anzuzeigen und diese zur unmittelbaren Zahlung an ihn aufzufordern.

(5.3) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist für die Dauer des Vorbehalts ausgeschlossen. Beeinträchtigungen durch Dritte, insbesondere im Wege der Zwangsvollstreckung, hat der Kunde dem Verkäufer unverzüglich unter Vorlage aller für die Rechtsverteidigung maßgeblichen Unterlagen und Informationen anzuzeigen und den Dritten auf das Bestehen des Eigentumsvorbehalts hinzuweisen.

(5.4) Der Kunde verpflichtet sich während der Dauer des Eigentumsvorbehalts zur ordnungsgemäßen Sicherung und Pflege der Vorbehaltsware.

 

 

6. Gewährleistung

 

(6.1) Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung von Waren gemäß der Eigenschaften und Spezifikationen, wie sie sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers und des Herstellers ergeben. Andere Beschaffenheitsangaben oder Garantien gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von dem Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Im Rahmen dessen gewährleistet der Verkäufer die Eignung der Ware für den nach dem Inhalt des Vertrages vorgesehenen Zweck oder die gewöhnliche Verwendung.

(6.2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Eingang der Lieferung auf offensichtliche Mängel oder Fehlmengen hin zu untersuchen und diese unverzüglich gegenüber dem Verkäufer anzuzeigen. Maßgeblich für die Berechnung sind hierbei der Zeitpunkt der Lieferung und der Eingang der Mängelrüge bei dem Verkäufer. Zeigt sich später ein Mangel an der gelieferten Sache, ist der Kunde in gleicher Weise zur unverzüglichen Anzeige des Mangels gegenüber dem Verkäufer verpflichtet. Bei unterlassener oder nicht fristgemäß erfolgter Mängelrüge gilt die Ware als genehmigt. Die vorstehenden Untersuchungs- und Rügepflichten gelten nicht für Verbraucher.

(6.3) Der Kunde wird bei Auftreten eines Mangels alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation des Mangels einleiten und den Verkäufer entsprechend informieren. Stellt sich nach Prüfung der Mängelrüge heraus, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, und fällt dem Kunden im Zusammenhang mit der unberechtigten Mängelrüge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last, so kann der Verkäufer von dem Kunden Ersatz der durch die Bearbeitung der Mängelrüge entstandenen Aufwendungen verlangen.

(6.4) Im Gewährleistungsfall leistet der Verkäufer, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist, Nacherfüllung. Dies geschieht durch Mängelbeseitigung oder Neulieferung einer mangelfreien Sache, wobei die Wahl zwischen diesen beiden Nacherfüllungsmöglichkeiten, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist, grundsätzlich dem Verkäufer obliegt.

(6.5) Sofern der Verkäufer nach den Regelungen des Verbrauchsgüterkaufrechts zur Erstattung von Aus- und Einbaukosten verpflichtet ist, ist diese auf einen Betrag beschränkt, der dem Wert, den die Ware ohne den Mangel hätte, und der Bedeutung des Mangels angemessen ist.

(6.6) Schlägt die gewählte Form der Nacherfüllung fehl, ist sie dem Verkäufer unmöglich oder unzumutbar oder konnte der Mangel nach angemessener Fristsetzung durch den Kunden trotz Nachbesserungsversuch nicht beseitigt werden, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu, insbesondere das Recht zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag. Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben in den Grenzen der nachstehenden Haftungsregelungen unberührt.

(6.7) Die Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren, soweit dieser Verbraucher ist, innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung der Sache, in allen übrigen Fällen innerhalb von einem Jahr ab Lieferung der Sache. Die vorstehende Gewährleistungsfristverkürzung gilt indes nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Sie gilt ferner nicht, sofern die Gewährleistungsrechte des Kunden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers zurückzuführen sind, sowie im Rahmen von vom Verkäufer übernommenen Garantien oder gegenüber mängelbedingten Ansprüchen des Kunden auf Grund einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Gesetzliche Hemmungs- oder Unterbrechungstatbestände bleiben in gleicher Weise unberührt.  

 

 

7. Rechte Dritter

 

(7.1) Sollte ein Dritter dem Kunden die Verletzung von Immaterialgüterrechten hinsichtlich der gelieferten Ware vorwerfen, so ist der Kunde zur sofortigen Mitteilung an den Verkäufer verpflichtet.

(7.2) Ist die gelieferte Ware nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gebaut worden, so hat der Kunde den Verkäufer von allen Forderungen, Verbindlichkeiten, Belastungen und Kosten freizustellen, die aufgrund von Verletzungen von Rechten Dritter, insbesondere Immaterialgüterrechten (Urheberrechten, Patenten, Gebrauchsmustern oder Warenzeichen etc.) durch die Verwendung der Entwürfe und Anweisungen des Kunden von Dritten erhoben werden.

 

 

8. Datenschutz

 

Die durch den Verkäufer für die Geschäftsabwicklung von dem Kunden erhobenen Daten werden zum Zwecke der Abwicklung der Bestellung nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Auf eine Verwendung der Kundendaten gemäß Ziffer 4.4 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird an dieser Stelle nochmals gesondert hingewiesen.

 

 

9. Haftung

(9.1) Der Verkäufer haftet nicht für einfachfahrlässige Pflichtverletzungen, es sei denn, dass diese eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder gewährte Garantien betreffen oder die Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz herrühren. Die Haftung des Verkäufers bleibt ferner dann bestehen, wenn diese eine Verletzung von Pflichten betreffen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).

 (9.2) Soweit eine Haftung des Verkäufers für einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht besteht, ist die Ersatzpflicht des Verkäufers auf typischerweise entstehende, vorhersehbare Schäden begrenzt. Dies gilt auch und im Besonderen für entgangenen Gewinn.

(9.3) Soweit nach den vorstehenden Regelungen (9.1 und 9.2) eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies grundsätzlich auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

 

 

10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand, Streitbeilegung

 

(10.1) Auf sämtliche Rechtsverhältnisse, die von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen erfasst werden, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1988 (UN-Kaufrecht, CISG) ist ausgeschlossen.

(10.2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Bad Soden a.Ts. .

(10.2) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

11. Salvatorische Klausel

 

(11.1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon der Bestand und die Gültigkeit des Rechtsverhältnisses und der übrigen Bestimmungen vorliegender allgemeiner Geschäftsbedingungen grundsätzlich nicht berührt. Gleiches gilt für anderweitige einzelne vertragliche Bestimmungen. 

(11.2) Für vorgenannte Fälle verpflichten sich die Parteien, anstelle jeder einzelnen unwirksamen Regelung solche zu vereinbaren, die, sofern rechtlich möglich, den mit den unwirksamen Regelungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der im bestehenden Rechtsverhältnis zum Ausdruck gekommenen Interessen am nächsten kommt. Nur sofern eine Anpassung rechtlich nicht möglich ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.    

 

 

                                           Stand: Februar 2016